Mehr Leistungen und individuelle
Absicherung

Private Krankenversicherung:

In einer privaten Krankenversicherung genießen Sie ein wesentlich größeres Leistungsspektrum als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierzu zählen z.B. die Chefarztbehandlung, Zahnersatz und alternative Heilmethoden. Den Leistungsumfang können Sie nach Ihren individuellen Wünschen zusammenstellen. Da der Beitrag nicht an Ihr Gehalt gekoppelt ist, haben Sie teilweise sogar eine Ersparnis – bei gleichzeitig besseren Leistungen.

Wichtige Zusatzinformationen

  • Ab einem Jahreseinkommen von 66.600 Euro können Angestellte in 2023 von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

  • Selbstständige unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht und können sich daher privat versichern

  • Beamte und teilweise Angestellte im öffentlichen Dienst können den Teil, der nicht von der Beihilfe erstattet wird, über eine private Krankenversicherung abdecken

  • Studenten können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und ebenfalls privat versichern

Das mögliche Leistungsspektrum lässt keine Wünsche offen. Selbst Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt werden (z.B. Medikamente, Sehhilfen) oder teilweise gar nicht erstattet werden (z.B. Zahnersatz) können in Ihren individuellen Versicherungsschutz integriert werden. Ob Sie eine besonders kostengünstige Krankenversicherung wählen oder einen Premium-Tarif, liegt ganz bei Ihnen.

Wie finden Sie die richtige Private Krankenversicherung?

Der Schutz hängt natürlich von Ihren individuellen Wünschen ab. Experten raten, für die Bedarfsermittlung und den Vergleich der unzähligen Versicherungstarife einen Krankenversicherungsfachmann zu Rate ziehen. Dieser findet für Sie natürlich auch einen günstigen Beitrag. Nutzen Sie doch gerne unsere unverbindliche und kostenfreie Beratung.

Krankenzusatzversicherung

Eine Krankenzusatzversicherung ist eine ideale Ergänzung, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzuwerten. Die Zusatzversicherung springt dann ein, wenn die GKV die Kosten für medizinische Behandlungen teilweise oder gar nicht übernehmen. Das sind Leistungen, die über den gesetzlichen Rahmen also der Basisversorgung hinaus gehen, wie z. B. bei Zahnersatz, Naturheilkunde, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhausaufenthalten, Krankenhaustagegeld, oder Reisen ins Ausland, die Sie privat zusätzlich absichern können. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

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